FAQ


Häufig gestellte Fragen

Das Fachgebiet, zu dem ich rechtliche Hilfe benötige, steht nicht auf dem Kanzleischild. Können Sie mir trotzdem helfen?

Die rechtlichen Gebiete, die auf unserem Kanzleischild stehen, bezeichnen unsere Fachanwälte. Das bedeutet, dass wir auf diesen Gebieten besonders qualifiziert sind. Natürlich sind wir darüber hinaus auch auf anderen Gebieten tätig. Sie können uns jederzeit gern kontaktieren.

Was ist unter "Mediation" zu verstehen?

Mediation ist ein gerichtliches und außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren, das dazu dient, ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Es wird versucht, einen Konflikt derart zu lösen, dass alle Beteiligten gut damit leben können. Schauen Sie sich zu dem Thema "Mediation" auch das Video unter "Fachbereiche -> Mediation" an.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten bestimmen sich je nach Einzelfall. Wir rechnen unsere Tätigkeiten nach dem geltenden RVG ab. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen, sowie einen Prozesskostenhilfe- (PKH-) oder einen Verfahrenskostenhilfeantrag (VKH) zu stellen. Gern beraten wir Sie dazu auch vorab telefonisch.

Was kann ich tun, wenn ich die Kosten selbst nicht aufbringen kann?

Wenn Sie sich anwaltliche Beratung und/oder Vertretung nicht leisten können, aber dennoch auf diese angewiesen sind, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe sowie Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Die dazu benötigten Formulare können Sie sich unter "Downloads" herunterladen.

Was ist der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht?

Im Zivilrecht geht es um Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen. Im Strafrecht geht es um die Verfolgung von Straftaten durch den Staat gegenüber dem Beschuldigten.

Was muss ich zum ersten Besprechungstermin mitbringen?

Je nach Fallkonstellation kann es sinnvoll sein, bereits zum ersten Besprechungstermin die Unterlagen mitzubringen, die den Fall betreffen, damit wir diese kopieren und zur Akte nehmen können. Sollte dies erforderlich sein, wird unser Sekretariat Sie vor dem Termin darüber informieren. Natürlich können Sie bereits vor Ihrem ersten Termin unseren Mandantenfragebogen, eine Vollmacht oder andere Formulare, die Sie unter "Downloads" finden können, ausfüllen und so die Bearbeitung des Mandats beschleunigen.

Muss ich vorher mit meiner Rechtsschutzversicherung klären, ob sie die Kosten übernehmen?

Nein. Bringen Sie zu Ihrem ersten Termin einfach Ihre Versicherteninformationen mit (Versicherungsunternehmen & -nummer) und alles Weitere wird von hier veranlasst.

Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten. Was soll ich nun tun?

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, sollten Sie einen Besprechungs- oder Telefontermin mit einem unserer Anwälte vereinbaren. Je nach Fallkonstellation wird dann besprochen, welche weitere Vorgehensweise am sinnvollsten ist.

Ich bin als Zeuge zum Gericht geladen worden. Kann ich mir einen Anwalt nehmen?

Ja. Auch als Zeuge haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen. Dieser steht Ihnen beratend zur Seite und begleitet Sie ggf. zu Zeugenvernehmungen.

Unterliegt der Anwalt der Schweigepflicht?

Ja. Auch der Anwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Verstößt er gegen diese Pflicht, macht er sich strafbar. Das bedeutet, dass Sie offen mit uns sprechen können. Auch Ihre Dokumente sind bei uns in sicheren Händen und sind von der Schweigepflicht umfasst.

Ich hatte einen Unfall. Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?

Im Falle eines Unfalls empfiehlt es sich, einen Anwalt zu beauftragen. Dieser berät Sie darüber, welche Schadenspositionen geltend gemacht werden können und sorgt dafür, dass Sie schnellstmöglich Ihren Schaden ersetzt bekommen. Gerade bei Verkehrsunfällen ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten.

Ich habe eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten. Was sollte ich tun?

Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben und sich gegen diese wehren möchten, besteht die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Dabei sollten Sie beachten, dass die Frist für die Klageerhebung lediglich 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beträgt. Wenn Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind, sollten Sie daher schnellstmöglich Kontakt mit uns aufnehmen. Alles Erforderliche wird dann von hier aus veranlasst.

Ich möchte mich scheiden lassen. Wie sollte ich vorgehen?

Der erste Schritt sollte die Beauftragung eines Rechtsanwalts sein. Denn in Deutschland kann ein Scheidungsantrag bei dem zuständigen Gericht nur über einen Rechtsanwalt gestellt werden. Was Sie bei der Scheidung beachten müssen und welche weitere Vorgehensweise sinnvoll ist, wird Ihnen von unseren Fachanwältinnen je nach Einzelfall erklärt.

Wie schnell bekomme ich einen Besprechungstermin?

Wir sind bemüht, Ihnen immer kurzfristig einen Besprechungstermin anbieten zu können. In der Regel werden die Termine innerhalb weniger Tage vergeben, in besonders eiligen Fällen je nach Kapazität auch sofort.

Share by: