Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir eine Vollmacht. Diese können Sie bereits ausgefüllt mitbringen oder Sie füllen diese bei Ihrem Besuch in unserer Kanzlei aus.
Um Sie im Strafprozess verteidigen zu können, füllen Sie bitte eine Strafprozessvollmacht aus.
Wenn Sie persönlich zu einem Gerichtstermin geladen worden sind und sich durch uns vertreten lassen wollen, benötigen wir eine Vollmacht gem. § 141 Abs. 3 ZPO.
Füllen Sie bereits jetzt unseren Mandantenfragebogen aus, damit die Bearbeitung des Mandats möglichst schnell beginnen kann.
Die Abwicklung eines Verkehrsunfallschadens kann problemlos erfolgen, wenn Sie uns die nötigen Informationen zur Verfügung stellen. Füllen Sie dazu einfach den entsprechenden Fragebogen aus und achten Sie insbesondere darauf, dass Sie die Haftpflichtversicherung angeben.
Sollten wir in Ihrem Fall Informationen von Ihrem Arzt benötigen, füllen Sie bitte diese Schweigepflichtentbindungserklärung aus. Anderenfalls ist der Arzt nicht berechtigt, uns Auskunft zu erteilen.
Sollten Sie einen Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe haben, füllen Sie bitte die Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse aus, sodass ein entsprechender Antrag von hier gestellt werden kann. Beachten Sie dabei das Hinweisblatt.
Wenn Sie als Zeuge angegeben worden sind und auf die Ihnen zustehenden Zeugengebühren verzichten wollen, füllen Sie bitte die Zeugengebührenverzichtserklärung aus und reichen diese bei uns herein oder bringen diese direkt zu Ihrer Vernehmung mit.